Unterstützung für Kriegsdienstverweigerer

Unterstützung für Kriegsdienstverweigerer

Immer mehr Menschen in Deutschland verweigern den Dienst an der Waffe. Seit Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 verzeichnet das zuständige Bundesamt einen Rekord bei der Anzahl der eingegangenen Anträge auf Kriegsdienstverweigerung. 

Frieden mehr ist als nur die Abwesenheit von Krieg und setzt soziale sowie transformative Gerechtigkeit voraus. Die Linke in Sachsen-Anhalt unterstützt junge Menschen, die vor der Entscheidung stehen, den Dienst an der Waffe zu verweigern.

Das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, ist ein Menschenrecht und im Grundgesetz Artikel 4, Absatz 3 festgeschrieben. Wer davon Gebrauch machen möchte, muss dies ausführlich begründen. Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer setzt die Musterung voraus, ohne sie wird der Antrag abgelehnt.

 

1. Antrag auf Kriegsdienstverweigerung

Der Antrag ist ein kurzes Anschreiben, in dem folgender Satz enthalten sein muss: „Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst aus Gewissensgründen und berufe mich dabei auf das Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3.“

 

2. Schriftliche Begründung

Grundlage für deine Kriegsdienstverweigerung ist deine Gewissensentscheidung. In deiner Begründung musst du darlegen, warum dir dein Gewissen zwingend einen Dienst mit der Waffe verbietet. Die Begründung muss ausführlich und individuell verfasst sein.

Tipps gibt die DFG/VK in Sachsen-Anhalt hier: KDV-Antrag.

 

3. Tabellarischer Lebenslauf

Der Lebenslauf enthält deine wichtigsten Lebensdaten ohne größere zeitlichen Lücken. Auch Begebenheiten, die in einem Zusammenhang zu der Kriegsdienstverweigerung stehen könnten, sollten dort genannt werden.

Antrag, Begründung und Lebenslauf am besten per Einschreiben mit Rückschein an das zuständige „Karrierecenter“ der Bundeswehr schicken. Im Landkreis Harz  ist das:

Karriereberatungsbüro Halberstadt; Heinrich-Julius-Straße 1; 38820 Halberstadt.

 

4. Musterung

Die Bundeswehr verschickt eine verpflichtende Einladung zur Musterung. Solltest du als „tauglich“ gemustert werden, leitet die Bundeswehr den vor der Musterung gestellten Antrag auf Kriegsdienstverweigerung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) weiter.

 

5. Entscheidung

Die Entscheidung des BAFZA wird schriftlich zugestellt. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kannst du Widerspruch einlegen. Sollte auch der Widerspruch abgelehnt werden, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

Bitte wende dich an die Kriegsdienstverweigerungs-Beratung in Sachsen-Anhalt: kdv-san@dfg-vk.de.

In Halberstadt hält DieLinke_Hilft jeden 2. Freitag im Monat zwischen 10 und 14 Uhr im Büro im Hohen Weg 12B ein Unterstützungsangebot bereit. In Quedlinburg kann jeden 1. Dienstag im Monat dieses Angebot zwischen 17 und 18 Uhr im Büro in der Langen Gasse 3 wahrgenommen werden.

Auch per Mail sind wir erreichbar: kv@dielinke-harz.de 

 

Eine ausführliche Online-Anleitung zur Kriegsdienstverweigerung bietet die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. hier an.