Harzkreis: Bis 31. Mai Möglichkeit zur Sozialwahl nutzen!

Andreas HenkeKreisverband HarzMonika Hohmann

Harzkreis. Rund 52 Millionen Menschen sind bundesweit zur Teilnahme an der sogenannten „Sozialwahl“ aufgerufen, davon erstmals 22 Millionen online. Darüber informieren die Harzer Landtagsabgeordneten Monika Hohmann und Andreas Henke (beide DIE LINKE), die die Menschen im Harzkreis ebenfalls zur Teilnahme ermuntern möchten.

Beide erklären: „Bei der Sozialwahl können Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner bis zum 31. Mai die Sozialparlamente in Deutschland bestimmen. Gewählt werden Mitglieder der Verwaltungsräte von gesetzlichen Krankenkassen sowie der Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen. Eine Online-Stimmabgabe wird nun bei Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und der Handelskrankenkasse hhk ermöglicht.“ Hohmann und Henke hoffen auf eine höhere Beteiligung als bei der vergangenen Sozialwahl im Jahr 2017, an der sich damals rund ein Drittel beteiligte.

Der Start der Versendung der Wahlunterlagen erfolgte nach Ostern. Wer sich für die Online-Wahl entscheide, könne seine Identität per Versichertennummer auf der Gesundheitskarte nachweisen oder mit dem Personalausweis, sofern dessen Online-Funktion aktiviert sei. Ansonsten kann man einen Stimmzettel ankreuzen und in einem roten und bereits frankierten Umschlag zurückschicken. Insgesamt werden bei der Sozialwahl 134 Mandate vergeben. Gewählt werden dabei Wahllisten von Versicherten, die Kandidaten kommen etwa von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen, es gibt aber auch freie Listen. Im Juni sollen die Ergebnisse vorliegen.

Zum Hintergrund: Die Geschichte der Sozialwahl reicht in die 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück. Dahinter steckt der Gedanke, dass diejenigen, die einzahlen, auch mitbestimmen sollen. Wahlberechtigt sind alle Versicherten, die Beiträge zahlen und mindestens 16 Jahre alt sind. Kritik an der Sozialwahl zielte in der Vergangenheit darauf ab, dass viele Dinge, die die gewählten Gremien entscheiden, vom Gesetzgeber weitgehend vorgegeben seien. Die gewählten Gremien beschließen unter anderem die Haushalte ihrer Versicherungen und entscheiden damit über die Verwendung von Beitragsgeldern. Sie gestalten das Leistungsangebot etwa bei den Rehas der Rentenversicherung, entscheiden über Widersprüche gegen Verwaltungsentscheidungen oder beschließen über Bonusprogramme oder Wahltarife bei den Krankenkassen. Gewählt wird in diesem Jahr bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen BARMER, DAK, KKH, hkk und Techniker Krankenkasse, informieren Hohmann und Henke abschließend.