MdL André Lüderitz: Kosten der Unterkunft bei ALG II - Bund und Land lassen Landkreise wieder mal im Regen stehen

André Lüderitz

Zur Antwort der Landesregierung auf seine Anfrage zur Kürzung der Kosten der Unterkunft durch Bund und Land zulasten der Landkreise erklärt der Ilsenburger Landtagsabgeordnete André Lüderitz:

Harzkreis. Die Landkreise sichern sehr umfangreiche soziale Leistungen ab, die ihnen durch Bundes- und Landesgesetze zugewiesen wurden. Die erforderliche Ausstattung mit Finanzen geht damit nicht einher.

Jüngstes Beispiel dafür ist, dass der Bund seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft für ALG II-Betroffene mit Jahresbeginn 2009 kürzt. Das ist alles rechtens. Bundestag und Bundesrat haben sich ihre Gesetze so geschaffen, dass der Bund 700 Mio. EUR einspart, die Kreise jedoch mit dieser Summe belastet werden.

André Lüderitz wollte jetzt in einer Kleinen Anfrage von der Landesregierung wissen, wie sich das auf die Landkreise auswirkt und welche Entlastungsmöglichkeit das Land sieht.

Da der Bund seinen Zuschuss senkt, müssen die Landkreise in Sachsen-Anhalt einen Fehlbetrag von 18,8 Mio. EUR ausgleichen. Dieser Betrag geht davon aus, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften 2009 gleich bleibt. Es ist jedoch zu befürchten, dass es eher zu einem Anstieg kommt, wenn die gegenwärtige Krise all ihre Auswirkungen in vollem Umfang zeigt.

Von der Landesregierung werden die Kreise allein gelassen. Lapidar heißt es in der Regierungsantwort: „ … der Träger (muss) die erhöhten eigenen Aufwendungen durch entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen erwirtschaften … “.

So einfach macht man sich das.

Der Landkreis Harz hat bereits reagiert und will sich laut Haushaltsplanentwurf 2009 knapp die Hälfte des Fehlbetrages von 1,7 Mio. EUR über die Kreisumlage von den Städten und Gemeinden holen.

Der Bund kümmert sich rührend mit Milliarden um zockende Banker und bringt die Kommunen gleichzeitig um ihren letzten Rest an Selbstverwaltung.

André Lüderitz, MdL und Kreistagsmitglied Harz