MdK Eberhard Schröder: Sozial Bedürftige sollen helfen den Landeshaushalt zu sanieren

Eberhard Schröder

Zur von der CDU/SPD-Landesregierung geplanten Einschränkung des Zugangs zur Rechtsberatung für Bedürftige erklärt der Harzer Vize-Kreistagsfraktionschef Eberhard Schröder:

Die CDU/SPD-Landesregierung von Sachsen-Anhalt will gemeinsam mit 4 weiteren Landesregierungen den Zugang zur Rechtsberatung für Bedürftige künftig schwerer machen. Den Gesetzesantrag beschloss der Bundesrat letzten Freitag (10.10.08). Noch kann der Bundestag das Ansinnen ablehnen.

Worum geht es?

Das Beratungshilfegesetz in seiner bisherigen Form sieht vor, dass außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für Menschen mit geringen Einkommen, sowie Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosengeld-II-Bezieher bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro vom Staat übernommen werden. Das Vorhaben unserer Landesregierung, nun die Beratungsgebühr um weitere 20 Euro zu erhöhen, zeigt erneut, wie weit sich Regierungspolitik von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt hat.

Als Mitglied des KOBA-Kreistagsausschusses im Harzkreis weiß ich, dass die Anzahl der Widersprüche und Klageverfahren seit 2005 enorm zugenommen hat. Bei einem hohen Anteil der Widersprüche und Klagen bekommen die Betroffenen Recht. Eine Eigenbeteiligung von 30 Euro bedeutet für Bezieher von ALG II oder Sozialhilfe, dass sie an anderen Stellen ihres ohnehin viel zu knappen Budgets sparen oder auf Rechtshilfe verzichten müssen.

Der Rechtsstaat verschließt ihnen so den Rechtsweg. All dies nur, weil der Gesetzgeber mit einem verwirrenden, für viele Menschen kaum durchschaubaren Regelwerk und Antragsverfahren den Antragstellern von vornherein ein Gefühl der Unsicherheit vermittelt.

Durch tausendfach falsch berechnete Leistungsbescheide wurde ein enormes Misstrauen unter den Betroffenen geschaffen. Selbst die Mitarbeiter der KOBA Wernigerode und der Argen in Halberstadt und Quedlinburg sind aus meiner Sicht von der katastrophalen Hartz-IV-Gesetzgebung oftmals verunsichert. Eine Vielzahl von sich zum Teil widersprechenden Gerichtsurteilen zu Hartz-IV tut ein Übriges.

Die Fraktion der Linken im Kreistag Harz weist diese rechtliche Schlechterstellung von sozial Bedürftigen entschieden zurück und fordert die Abschaffung der Beratungsgebühr sowie eine umfassende Vereinfachung und Überarbeitung der Sozialgesetzgebung.

Dem Bundesratsbeschluß ist übrigens deutlich zu entnehmen, worum es der SPD und der CDU in Sachsen-Anhalt geht. In dem beschlossenen Gesetzesantrag heißt es: „Die Änderungen werden für die Länder, denen die Aufwendungen für die Beratungshilfe zur Last fallen, wesentliche Einsparungen zur Folge haben.“ (Quelle: www.bundesrat.de)

Das Land saniert sich auf Kosten seiner ärmsten Einwohner und die Herren Böhmer und Bullerjahn können verkünden, dass durch ihre hervorragende Politik das Land seine Schulden weiter abbaut. Die von Ihnen abgeworfene Last wollen sie den Ärmsten aufbürden. Armer Sozialstaat!

Eberhard Schröder
Mitglied im Kreistag Harz und im Betriebsausschuss KOBA
(Kommunale Beschäftigungsagentur) Wernigerode