MdK Eberhard Schröder: Familien- und Sozialpass im Harzkreis angekommen

Eberhard Schröder

Auf Antrag der LINKEN wurde im Mai 2008 der Familien- und Sozialpass im Harzkreis eingeführt. MdK Eberhard Schröder erkundigte sich nun über dessen Entwicklung und zieht eine erste Zwischenbilanz:

Harzkreis. Als 1995 auf Antrag der PDS-Kreistagsfraktion der Familien- und Sozialpass im Kreis Wernigerode eingeführt wurde, war nicht abzusehen, dass dieser Pass einmal einen festen Platz im Spektrum sozialer Angebote einnehmen würde.

Einzelfahrscheine der 4 Nahverkehrsbetriebe im Harzkreis kosten bei Nutzung des Passes nur die Hälfte. Städtebundtheater, Kammerorchester Wernigerode und Kloster Michaelstein sind beim Pass dabei. 11 Frei- und Hallenbäder, die Kreismusikschule Harz, 16 Bibliotheken, 31 Museen (Domschatz Halberstadt, Schloß Wernigerode, Feininger-Galerie Quedlinburg u.a.) beteiligen sich. Aber auch die Glasmanufaktur Derenburg, das Aktiv-Spielhaus Thale und 5 Yamaha-Musikschulen tragen zur Attraktivität des Familien- und Sozialpasses bei.Die genannten Partner ermäßigen ihre regulären Eintrittspreise bzw. Gebühren in der Regel um 50%.

Der Antrag der Linksfraktion im Kreistag Harz, den Pass für den gesamten Kreis einzuführen, fand die einhellige Zustimmung der Kreistagsmitglieder. Die Kreisverwaltung sorgte unkompliziert und kurzfristig für alle organisatorischen Voraussetzungen. Somit konnten Interessenten ab Anfang Mai 2008 im gesamten Harzkreis den Pass beantragen.

Immerhin nutzten Ende September 2008 bereits 2863 Einwohner des Harzkreises diese Möglichkeit. Allerdings wird der Pass noch sehr unterschiedlich in Anspruch genommen. Nach den alten Kreisgrenzen erhielten 2091 Wernigeröder, 330 Halberstädter, 397 Quedlinburger und 45 Falkensteiner den Pass. Die Zahlen machen deutlich, dass man in Wernigerode die Vorteile des Passes bereits seit 1995 kennt und nutzt.

Nicht nur Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich Kinder, die älter als sechs Jahre sind), Empfänger von Sozialhilfe und Grundsicherung, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können Anträge stellen. Antragsberechtigt sind ebenfalls Einzelpersonen und Familien, die über geringe Einkünfte verfügen, jedoch nicht zu dem vorgenannten Personenkreis gehören.

Neu hinzugekommen ist mit der Schülerbeförderungssatzung für den Harzkreis, dass Passinhaber der Klassen 11 und 12 aus Gymnasien, Fachgymnasien und Vollzeitbildungsgängen der Berufsbildenden Schulen die Schülerbeförderung kostenlos in Anspruch nehmen können. Leider nutzen erst 28 Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit.

Ein Foto und der Antrag, der bei der KOBA, den ARGEN und der Kreisverwaltung erhältlich ist, sind beim Sozialamt oder den Bürgerbüros einzureichen. Liegt ein Bescheid über Sozialleistungen vor, wird der Sozial- und Familienpass kurzfristig ausgestellt. Anderenfalls müssen weitere Unterlagen erstellt werden.

Der Familien- und Sozialpass ändert nichts an der schwierigen Situation der Betroffenen, verbessert jedoch die Möglichkeiten zur Teilnahme am öffentlichen Leben. Ich gehe davon aus, dass die Zahl der Passinhaber im Harzkreis auf Grund der schwierigen sozialen Situation vieler Menschen weiter ansteigen wird.

Eberhard Schröder, Stellv. Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Harz