MdB Elke Reinke begrüßt Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Pendlerpauschale: Tausende Pendler im Harzkreis profitieren vom Urteil

Elke Reinke

Die Harzer Bundestagsabgeordnete Elke Reinke begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Kürzung der Pendlerpauschale durch CDU/CSU und SPD für verfassungswidrig erklärt:

Harzkreis. Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Dezember die Kürzung der Pendlerpauschale durch die CDU/CSU/SPD-Koalition für verfassungswidrig erklärt. Es verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, den Weg zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer steuermindernd anzuerkennen. Bis zur Neuregelung gelte die alte Regelung von 30 Cent pro Kilometer ab dem 1. Kilometer auch rückwirkend für 2007 und 2008.

DIE LINKE begrüßt nach Mitteilung der Harzer Bundestagsabgeordneten Elke Reinke das Urteil des BVG und sieht darin eine schallende Ohrfeige für CDU/CSU und SPD. "Die Kürzung, die im Windschatten der Fußball WM 2006 beschlossen wurde, betraf seit Januar 2007 auch tausende Pendler der Harzregion. Der Weg zur Arbeit sei eben kein Privatvergnügen, sondern diene dem Aufrechterhalten des Arbeitsplatzes."

Wenn sich nun Vertreter der Koalition positiv zum Urteil äußerten, sei dies nach Ansicht Reinkes wenig glaubwürdig. "Schließlich habe das BVG den Regierenden erneut bescheinigt, dass ihre eigenen Gesetze verfassungswidrig und handwerklich schlecht gemacht seien."

Den tausenden Pendlern im Harz rät MdB Elke Reinke, die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer schnell nachzufordern. Dazu reiche ein formloses Schreiben oder ein Anruf beim zuständigen Finanzamt.