Lernmittelkosten dürfen keine Hürden für Bildungsteilhabe sein

Monika Hohmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, betont in der Debatte um eine finanzielle Entlastung bei den Leihgebühren auf Lernmitteln an den Schulen im Land:

„Armut und die Chance auf Bildung hängen oft zusammen. Auch heute hängen Bildungschancen fast nirgendwo so sehr von der sozialen Herkunft der Eltern ab wie in Deutschland. Die Ergebnisse der jüngst erschienenen Pisa-Studie belegen das erneut. Laut dem Hochschul-Bildungs-Report 2020 schaffen es nur rund 21 Prozent der Grundschulkinder aus Arbeiterfamilien auf eine Hochschule.

Seit dem Schuljahr 2003/2004 erfolgt die Entlastung von Lernmittelkosten zum einen in der Form der Ausleihe von Lernmitteln gegen Entrichtung einer Leistungsgebühr (Leihgebühr) sowie zum anderen in Form der gebührenfreien Nutzung von Lernmitteln und Lernsoftware, die für den ausschließlichen Gebrauch in der Schule beschafft wurden. Das Netzwerk gegen Kinderarmut beschäftigt sich schon seit längerem mit der Situation der Leihgebühren an unseren Schulen. Im Netzwerk haben wir auch lange diskutiert, ob wir eine gänzliche Lernmittelfreiheit oder erst einmal den Kreis der Anspruchsberechtigten zu den ermäßigten Leihgebühren fordern sollten. Wir hatten uns dann für Letzteres entschieden. Warum sollten es nun die Bezieher:innen von Wohngeld und Kinderzuschlag sein?

Vielleicht kommen wir ja am Ende des Prozesses dazu, dass wir uns in die Reihen der Bundesländer einreihen, die eine eingeschränkte oder weitgehende Lernmittelfreiheit vorhalten. Gerade in der Zeit der zunehmenden Digitalisierung an unseren Schulen, muss man auch darüber nachdenken, ob Leihgebühren noch zeitgemäß sind.“

 

Magdeburg, 26. Januar 2024