Harzer LINKE begrüßt Urteil des Bundesfinzanzhofes zur Pendlerpauschale

Thomas Schatz

Am 23. Januar 2008 erklärte der Bundesfinanzhof die Kürzung der Pendlerpauschale durch Union und SPD für verfassungswidrig. Dazu erklärt der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Stadtrat Wernigerode Thomas Schatz:

Harzkreis. Am 23. Januar 2008 hat der Bundesfinanzhof die Kürzung der Pendlerpauschale durch die CDU/CSU/SPD-Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt und das Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Klärung angerufen.

Dazu erklärt Thomas Schatz, Mitglied im Kreistagswirtschaftsausschuss und Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Stadtrat Wernigerode: "Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist eine schallende Ohrfeige für CDU/CSU und SPD und bestätigt die Kritik der LINKEN an der Kürzung, die 2007 in Kraft trat. Die Kürzung der Pendlerpauschale ging von Anfang an auch zu Lasten der Arbeitnehmer im Harzkreis, die innerhalb Sachsen-Anhalts und bis nach Niedersachsen zum Teil sehr lange Anfahrtswege zu ihrem Arbeitsplatz in Kauf nehmen."

Die jetzt festgestellte Verfassungswidrigkeit muss Anlass für eine schnelle Korrektur sein. DIE LINKE fordert laut Thomas Schatz die sofortige Rücknahme der eindeutig gegen die Arbeitnehmer gerichteten Kürzungsbeschlüsse. "Die Konsequenz muss lauten: Der Weg zur Arbeit ist wieder von der Haustür bis zum Arbeitsplatz in voller Höhe steuerlich absetzbar. Wieder einmal mussten die Bürger erst die Gerichte bemühen, um den Gesetzen von Union und SPD Einhalt zu gebieten", stellt der Wirtschaftsausschussvorsitzende Schatz abschließend fest.