Evelyn Edler begrüßt Urteil zur Grundsteuer als „Entscheidung im Sinne der Bürger und Ohrfeige für Finanzministerium“

Oberharzstadt. Mehrere Bürger aus der Oberharzstadt haben erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gegen höhere Grundsteuern geklagt, die auf Grund zweier Runderlasse des Landesfinanzministeriums durch die Stadt Oberharz am Brocken im Jahr 2014 erhöht wurden. Laut Gebietsveränderungsvertrag waren die ursprünglichen Steuersätze der Grundsteuer A und B im Zuge des Zusammenschlusses der Oberharz-Gemeinden allerdings noch bis zum Jahr 2019 festgeschrieben.

Die Harzer Kreisvorsitzende der Linkspartei Evelyn Edler, die als Kreistagsmitglied die Oberharzregion im Kreistag vertritt, begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtes als „Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und als Ohrfeige für das Finanzministerium“.

Die im Zuge von Gemeindezusammenschlüssen und Eingemeindungen vertraglich festgeschriebenen Übergangsfristen von Hebesätzen kommunaler Steuern und Gebühren erfahren durch dieses Urteil eine Stärkung gegenüber Versuchen, diese auf Druck von Ministeriums-Runderlässen und Haushaltskonsolidierungskonzepten noch vor Fristablauf zu erhöhen.

„DIE LINKE sieht sich in ihrer Kritik am Umgang der Landesregierung mit Kommunen, ihren Bürgermeistern und ehrenamtlichen Ratsmitgliedern durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes bestätigt“, so Edler. Die seit vielen Jahren geübte ruppige Praxis der Runderlässe, die zum einen Gebietsveränderungsverträge aushebele und die ehrenamtliche Kommunalpolitik der betroffenen Städte geradezu zu Steuererhöhungen nötige, wurde erfreulicherweise die rote Karte gezeigt.

„Das Land steht in der Verantwortung, für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen“, so die Forderung der Harzer Linkspolitikerin. Von diesem Ziel sei man trotz der leichten Korrekturen der Landesregierung in der Finanzpolitik aber vor allem im ländlichen Raum noch weit entfernt, erklärt Edler abschließend.

Link zur bisherigen Berichterstattung zum Grundsteuer-Urteil:http://www.volksstimme.de/lokal/halberstadt/grundsteuer-oberharzer-erhalten-geld-zurueck