Harzer LINKE begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Hartz IV-Sanktionsregime teilweise für verfassungswidrig erklärt

Jan Korte, MdBKreisverband HarzMonika Hohmann

Harzkreis. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. November, wonach die massiven Hartz-IV-Sanktionen von 60% bis hin zur Totalsanktionierung von 100% mit dem menschenwürdigen Existenzminimum unvereinbar und daher verfassungswidrig sind, erklären für DIE LINKE die Landtagsabgeordnete Monika Hohmann, Bundestagsmitglied Jan Korte und die Kreisvorsitzende Evelyn Edler:

„Die Harzer LINKE und die Linksfraktionen im Landtag und Bundestag begrüßen das Urteil als richtigen und längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung. Es ist zudem eine schallende Ohrfeige für all jene Parteien, welche die Hartz IV-Gesetze im Jahr 2005 gegen den massiven Wiederstand der PDS, der Sozialverbände, der Gewerkschaften und hunderttausender Demonstranten eingeführt haben und bis heute daran verbissen festhalten.

In den vergangenen 14 Jahren wurden durch die Hartz-Gesetze Lebensleistungen und Erwerbsbiografien von Millionen Betroffenen zerstört und missachtet, Kinderarmut erhöht, soziale Brennpunkte durch Zwangsumzüge geschaffen und Familien in das gesellschaftliche Abseits gedrängt.“

Für Hohmann, Korte und Edler ist es ein Erfolg, dass die Totalsanktionierung und weitere Teile des Hartz-IV-Unrechts endlich klar als verfassungswidrig benannt wurden. DIE LINKE vertrete diese Position schon immer und fordert das Koba-Jobcenter im Harzkreis zur sofortigen Beendigung der Sanktionspraxis auf.

„Den Gesetzgeber in Berlin fordern wir auf, unverzüglich einen verfassungskonformen Zustand herzustellen, was nur bedeuten kann, das Sanktionsregime ersatzlos zu streichen, um Menschenwürde und Existenzsicherung für alle zu garantieren“, erklären die Linkspolitiker abschließend.