Dr. Detlef Eckert als Mitglied des Landesverfassungsgerichtes wiedergewählt

Harzkreis. Der Halberstädter Dr. Detlef Eckert wurde auf der jüngsten Januarsitzung des Landtages als Mitglied des Landesverfassungsgerichtes Sachsen-Anhalt feierlich ernannt und vereidigt. Zu den ersten Gratulanten gehörten die beiden Harzer LINKE-Landtagsabgeordneten Andreas Henke und Monika Hohmann. Landtagsmitglied Henke erklärt im Anschluss: „Ich gratuliere Dr. Detlef Eckert zur erfolgreichen Wiederwahl und wünsche ihm, wie allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Gremiums, in den kommenden sieben Jahren viel Erfolg für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt.“

Zum Hintergrund informiert Henke weiter: „Die siebenjährige Amtsperiode des Gremiums ging 2021 zu Ende. Das ehrenamtlich arbeitende Landesverfassungsgericht steht als Verfassungsorgan gleichwertig neben dem Landtag und der Landesregierung. So regelt ein eigenes Landesgesetz die Zusammensetzung des Gremiums. Danach besteht es aus sieben Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein Vertreter gewählt. Drei Mitglieder und ihre Vertreter haben Präsidenten der Gerichte des Landes oder Vorsitzende Richter an den oberen Landesgerichten zu sein. Die weiteren Mitglieder und ihre Vertreter sollen aufgrund ihrer Erfahrung im öffentlichen Leben für das Amt eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichts besonders geeignet.

Das Landesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung der Landesverfassung Sachsen-Anhalt. So hat es unter anderem bei Streitigkeiten über die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden zu entscheiden, wenn entweder die Antragsteller selbst oder ein Viertel der Landtagsmitglieder beziehungsweise die Landesregierung dies beantragen. Auch Städte und Gemeinden können sich an das Landesverfassungsgericht wenden, wenn sie ihr Recht auf Selbstverwaltung durch ein Landesgesetz verletzt sehen,“ informiert LINKE-Landtagsmitglied Andreas Henke abschließend.