Auch ohne 1. Mai-Veranstaltungen gilt: “Arbeitnehmerrechte schützen”

Harzkreis. Erstmals seit Jahrzehnten wird es aufgrund der Kontaktbeschränkungen bundesweit keine Veranstaltungen und Kundgebungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB am 1. Mai geben. Davon betroffen sind auch die traditionellen Maiveranstaltungen zum „Tag der Arbeit“ in Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode, zu denen der DGB, mehrere Einzelgewerkschaften, die Partei DIE LINKE, ihre regionalen Abgeordneten Monika Hohmann (MdL) und Jan Korte (MdB), sowie weitere Parteien einladen.

„Auch ohne Maiveranstaltungen bleiben unsere Forderungen, Arbeitnehmerrechte zu schützen und für gut bezahlte Arbeit zu werben, bestehen“, erklären die Harzer LINKE-Kreisvorsitzende Evelyn Edler und Landtagsmitglied Monika Hohmann mit Blick auf den 1. Mai. „Die Linkspartei zeigt sich solidarisch mit allen Beschäftigten, die in diesen schwierigen Wochen im Gesundheitswesen, der Ver- und Entsorgung und Logistik bei zumeist bescheidenen Löhnen das Land am Laufen halten“, betonen beide Linkspolitikerinnen.

Mit Blick auf die vielen auch im Harzkreis von Kurzarbeit und finanziellen Härten betroffenen Beschäftigten fordern beide die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent. „Gerade bei kleinen und mittleren Einkommen sind 60 Prozent des Nettolohnes zum finanziellen Überleben zu wenig", ergänzt Bundestagsmitglied Jan Korte, dessen Fraktion sich im Deutschen Bundestag zusätzlich für Sonderzulagen für systemrelevante Berufsgruppen von mindestens 500 Euro einsetzt.

„Für den diesjährigen 1. Mai gilt auch ohne Kundgebungen: Im Windschatten der Corona-Krise müssen die Arbeitnehmerrechte mehr denn je geschützt und verteidigt werden“, mahnen Edler und Hohmann und fordern u.a. eine Vermögensabgabe für Millionäre und Milliardäre zur Bewältigung der Krisenkosten, mehr Personal im Krankenhaus, mehr Tests und mehr Schutzkleidung, keine Aushebelung der Sonntagsruhe, des Arbeitsschutzes und des 8-Stunden-Tages.

Das Statement des DGB zur Absage aller Maikundgebungen in diesem Jahr gibt es auf www.dgb.de.