DIE LINKE. Halberstadt Vorstand

Geschäftsordnung

§ 1 Anwendungsbereich

Teil 1 - Zusammensetzung und Aufgabenverteilung
§ 2 Beratende Mitglieder

Teil 2 - Sitzungen
§ 3 Vorbereitung
§ 4 Redeordnung
§ 5 Öffentlichkeit
§ 6 Anträge
§ 7 Geschäftsordnungsanträge
§ 8 Protokoll
§ 9 Beschlussfähigkeit
§ 10 Beschlussfassung
§ 11 Abstimmungen

Teil 3 – Sonstiges
§ 12 Übergabe der Amtsgeschäfte
§ 13 Salvatorische Klausel
§ 14 Schlussbestimmungen
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§ 1 Anwendungsbereich
Die Geschäftsordnung regelt den Ablauf und die Organisation der Sitzungen, die Beschlussfassung, die Bekanntgabe der Beschlüsse, die Arbeit und die interne Organisation des Ortsvorstandes von DIE LINKE. Ortsverband Halberstadt.
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Teil 1 - Zusammensetzung
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§ 2 Beratende Mitglieder
(1) Der Fraktionsvorsitzende der Stadtratsfraktion DIE LINKE ist von Amts wegen beratendes Mitglied des Ortsvorstandes.
(2) Den stimmberechtigten Mitgliedern des Ortsvorstandes obliegt es weitere Mitglieder der Partei DIE LINKE als beratende Mitglieder in den Ortsvorstand zu berufen.
(3) Eine Wahl zur Berufung von beratenden Mitgliedern erfolgt im Rahmen einer Sitzung des Ortsvorstandes mit absoluter Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
(4) Beratende Mitglieder besitzen kein Stimmrecht. In allen anderen Belangen sind sie den gewählten Mitgliedern gleichgestellt und gelten im Rahmen dieser Geschäftsordnung als Mitglieder des Ortsvorstandes.
(5) Beratende Mitglieder dürfen grundsätzlich an nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen. Sie sind zur Verschwiegenheit nichtöffentlich thematisierter Angelegenheiten verpflichtet.
(6) Die Anzahl beratender Mitglieder ist nicht begrenzt.
(7) Eine zum beratenden Mitglied berufene Person verliert zu Beginn der ersten stattfindenden Sitzung des neu gewählten Ortsvorstandes die Berufung. Jene Person kann erneut berufen werden.

Teil 2 - Sitzungen
§ 3 Vorbereitung
(1) Fristgerecht sind alle Mitglieder des Ortsvorstandes formell spätestens fünf Tage vor der Sitzung über E-Mail unter Angabe des Ortes, der Zeit und der vorläufigen Tagesordnung einzuladen.

§ 4 Redeordnung
(1) Die Mitglieder des Ortsvorstandes und Gäste erhalten das Wort durch die Sitzungsleiterin oder den Sitzungsleiter in der Regel nach Reihenfolge der Wortmeldungen.
(2) Die Sitzungsleiterin oder der Sitzungsleiter kann abweichend von der Reihenfolge das Wort erteilen,
1. wenn es der Klärung des Sachverhaltes dient,
2. wenn die Diskussion unausgeglichen erscheint (Geschlechterparität, Meinungen, bisher beteiligte Personen).
(3) Die Sitzungsleitung ist angehalten ein heterogenes Meinungsbild einzuholen, eine zielführende Diskussion zu gestalten und eine respektvolle Atmosphäre zu schaffen. (4) Das Wort zur Geschäftsordnung gemäß § 7 wird außerhalb der Reihenfolge sofort erteilt, jedoch nicht während einer Abstimmung.

§ 5 Öffentlichkeit
(1) Jede Sitzung des Ortsvorstandes ist öffentlich. Die Mitglieder des Ortsverbandes sind rechtzeitig über das Stattfinden der Sitzung zu informieren.
(2) Mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann der Ausschluss der (Partei-) Öffentlichkeit beschlossen werden. Mit einfacher Mehrheit können Personen, welche nicht Mitglied des Ortsvorstandes sind, zum nichtöffentlichen Teil geladen werden.
(3) Über nichtöffentliche Teile der Sitzung haben alle Beteiligten Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu bewahren. Über Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, ist die Parteiöffentlichkeit in der nächsten Sitzung in angemessener Form zu informieren.
(4) Zwingend nichtöffentlich zu behandeln sind Personalfragen und weitere Angelegenheiten, die die Rechte Dritter berühren.

§ 6 Anträge
(1) Anträge, die in der Sitzung des Ortsvorstandes behandelt werden sollen, sind dem/r Ortsvorsitzenden und seinem/r Stellvertreter/in bis spätestens 5 Tage vor der Sitzung zu übersenden. Dieser stellt die gesammelten Anträge spätestens 3 Tage vor der Sitzung den Mitgliedern des Ortsvorstandes zur Verfügung. Hierbei wird die elektronische Form bevorzugt.
(2) Die Zulassung von Anträgen, welche nicht fristgerecht, allerdings bis zum Beginn der Sitzung dem/r Ortsvorsitzenden zugehen, obliegt dem Ortsvorstand. Dieser stimmt mit einfacher Mehrheit über die Zulassung der Anträge ab.

§ 7 Geschäftsordnungsanträge
(1) Geschäftsordnungsanträge können außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen gestellt werden und sind umgehend zu behandeln, jedoch nicht während einer Abstimmung.
(2) Die Sitzungsleitung ermöglicht bei allen Anträgen zur Geschäftsordnung eine Fürsprache und eine Gegenrede.
(3) Anträge zur Geschäftsordnung sind:
1. Überweisung in ein Referat oder den geschäftsführenden Ortsvorstand
2. Änderung der Tagesordnung
3. Behandlung unter einem anderen Tagesordnungspunkt
4. Vertagung
5. Unterbrechung der Sitzung
6. Wechsel der Sitzungsleitung
7. Begrenzung der Redezeit
8. Ende der Debatte und sofortige Abstimmung
9. Nichtbefassen
10. Ausschluss der Öffentlichkeit nach §10 (2)
11. Namentliche Abstimmung
12. Geheime Abstimmung
13. Abgabe einer persönlichen Erklärung

(4) Die Geschäftsordnungsanträge 11, 12 und 13 werden auf Antrag von einem stimmberechtigten Mitglied angenommen. Alle anderen Geschäftsordnungsanträge werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder angenommen, sofern nicht anders vorgesehen (Ausschluss der Öffentlichkeit).

§ 8 Protokoll
(1) Über die Sitzungen wird ein Beschlussprotokoll geführt. Die Genehmigung des Protokolls wird in der folgenden Sitzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen.
(2) Protokolle sind nur beschlussfähig, wenn sie allen Mitgliedern des Ortsvorstandes mindestens fünf Tage vor der Sitzung zur Verfügung gestellt wurden.
(3) Anmerkungen sind auf Wunsch mit besonderer Kennzeichnung in das Protokoll aufzunehmen.

§ 9 Beschlussfähigkeit
(1) Der Ortsvorstand ist beschlussfähig, wenn die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist und mehr als die Hälfte der gewählten stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
(2) Zu Beginn der Sitzung ist die Beschlussfähigkeit festzustellen.
(3) Stimmberechtigt sind nur anwesende stimmberechtigte Mitglieder. Fernmündlich zugeschaltete Ortsvorstandmitglieder gelten als anwesend.

§ 10 Beschlussfassung
(1) Der Ortsvorstand entscheidet auf seinen Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, sofern keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.
(2) Der Ortsvorstand nutzt auch die Möglichkeit, über Anträge die mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können, im Rahmen eines schriftlichen Umlaufbeschlusses durch die stimmberechtigten Mitglieder via Mail-Rückmeldung abzustimmen. Der Umlaufbeschluss gilt als angenommen, sobald die absolute Mehrheit der Mitglieder des Ortsvorstandes dem Antrag zugestimmt hat. Ist die Abstimmung nicht bis zur nächsten Sitzung abgeschlossen, ist der Abstimmungsprozess nach Absatz 1 zu wiederholen.
(3) Die Beschlüsse des Ortsvorstandes sind bindend. Sie sind der Parteiöffentlichkeit zugänglich zu machen.

§ 11 Abstimmungen
(1) Alle gewählten und stimmberechtigten Mitglieder des Ortsvorstandes haben das gleiche Stimmrecht.
(2) Vor jeder Abstimmung muss die Sitzungsleitung den Abstimmungsgegenstand genau und neutral formulieren.
(3) Vor der Abstimmung über einen Antrag sind alle dazu gestellten Zusatz- und Änderungsanträge in der Reihenfolge ihrer Tragweite, beginnend mit dem weitest gehenden, zur Abstimmung zu bringen. Erst danach darf über den Hauptantrag entschieden werden.
(4) Bei Stimmengleichheit erfolgt unmittelbar eine erneute Abstimmung. Sofern sich auch in der zweiten Abstimmung eine Stimmengleichheit ergibt, wird der Antrag auf der nächsten Sitzung des Ortsvorstandes erneut zur Abstimmung gestellt.
5) Anträge, die angenommen oder abgelehnt wurden, können in der laufenden Sitzung nicht noch einmal zur Abstimmung gestellt werden. Ausgenommen sind Anträge zur Geschäftsordnung.

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Teil 3 – Sonstiges
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§ 12 Übergabe der Amtsgeschäfte
(1) Eine konstituierende Sitzung des Ortsvorstandes soll spätestens vier Wochen nach Beginn der Amtszeit stattfinden.
(2) Bis zur Konstituierung des neuen Ortsvorstandes führt der bisherige Ortsvorstand die Amtsgeschäfte kommissarisch weiter.
(3) Der neu gewählte Ortsvorstand lädt zur konstituierenden Sitzung ein.
(4) Bei der Übergabe der Amtsgeschäfte sind den Nachfolgenden alle Unterlagen und notwendigen Dokumente zu überreichen.

§ 13 Salvatorische Klausel
(1) Sollten Teile dieser Geschäftsordnung rechtsunwirksam sein, hat dies keine Auswirkung auf die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsordnung. Sie bleiben weiterhin gültig.
(2) Rechtsunwirksame Bestimmungen sind nach dem Bekanntwerden der Rechtsunwirksamkeit bei der nächsten ordentlich einberufenen und beschlussfähigen Sitzung so zu ändern, dass die Rechtskonformität erreicht wird.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Die Annahme der Geschäftsordnung und ihre Änderung erfolgt mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Ortsvorstandes. Tritt mit Beschlussfassung nach der Veröffentlichung erstmalig in Kraft.
(2) Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung vom 09.02.2022 erstmalig in Kraft.

Vorstand

Alexander Luft

  • Wohnort: Halberstadt
  • Co-Kreisvorsitzender Kreisverband Harz
  • Geburtsdatum: 14.10.1989
  • Beruf gelernt
    •  Steinmetzmeister, Staatl. geprüft. Techniker Fachrichtung Stein
  • Beruf aktuell ausübend
    • Software Engineer (Informatiker, Bachelor of Science)  
  • 2. stellv. Vorsitzender des Verkehrsbeirates Halberstadt
  • Kontakt: alexander.luft@dielinke-harz.de

Niklas Radtke

Wohnort: Halberstadt

Jahrgang: 2000

  • stellv. Ortsvorsitzender

 

Astrid Meyer

Wohnort: Halberstadt

  • Mitglied des Vorstandes

 

Dr. Karsten Lippmann

Wohnort: Halberstadt

  • Mitglied des Vorstandes

Dieter Bergt

Wohnort: Halberstadt

  • Mitglied des Vorstandes

Michael Boskugel

Wohnort: Halberstadt

  • Mitglied des Vorstandes