Harzkreis. Seit dem 20. Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht erstmals über die Frage, ob die Kinderregelsätze von Hartz IV verfassungskonform sind. Dazu erklären die beiden Vorsitzenden der Harzer Linksjugend, Josephine Lüderitz und Sebastian Koplin:
"Im Harzkreis leben rund 7.000 von insgesamt 24.000 Kindern bis 15 Jahren von Hartz IV. Jedes dritte Kind ist also von Kinderarmut betroffen. Die bisherigen Regelsätze sind Armutssätze. Ausgewogene Ernährung, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe sind darin nicht vorgesehen.
Diese Kinder müssen endlich aus der Armut herausgeholt werden, da ein Aufwachsen unter Hartz IV die Lern- und Bildungsfähigkeit der Kinder beeinträchtigt und zu deren sozialer Ausgrenzung führt. In dieser Bewertung ist sich die Harzer Linksjugend im Übrigen mit Sozialverbänden und einer Entscheidung des Hessischen Sozialgerichtes einig.
Die neue Bundesregierung muss umgehend die Hartz IV-Regelsätze erhöhen. Das gilt für Erwachsene, insbesondere aber für Kinder und Jugendliche. Die Beeinträchtigung des Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen muss umgehend korrigiert werden.
Die Sätze sollten dabei entsprechend der Ermittlung des Bedarfs durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband altersspezifisch angepasst werden. Das würde eine spürbare Anhebung um 25 bis 33 Prozent bedeuten", erklärten Lüderitz und Koplin abschließend.
Aktuell erhalten Bis-zu-5-Jährige 60 Prozent des Erwachsenenregelsatzes, 6-bis-13-Jährige 70 Prozent und Über-14-Jährige 80 Prozent - also 215, 251 bzw. 287 Euro pro Monat. Das Bundessozialgericht hatte hierzu im Januar geurteilt, die Höhe der Kinderregelsätze müsste einer kind- bzw. altersspezifischen Bedarfsberechnung folgen und verstoße damit gleich in mehreren Punkten gegen die Verfassung.