Harzkreis. Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. März die automatische Erfassung von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Der massenhafte Abgleich von Nummerschildern mit Fahndungsdatenbanken sei nicht zulässig, entschieden die Richter.
Die Harzer Linksjugend begrüßt das Urteil und sieht darin eine Stärkung der Bürgerrechte gegenüber dem Staat. So erklärt der Harzer Linksjugend-Sprecher und Thalenser Stadtrat Sebastian Koplin: „Das Bundesverfassungsgericht hat den Innenministern der Länder und Bundesinnenminister Schäuble erneut einen Dämpfer verpasst.“
"Es ist schon erstaunlich: Die Innenminister, die meist auch als Verfassungsminister fungieren, haben offenbar jeden Ehrgeiz verloren, verfassungskonforme Gesetze vorzulegen. Stattdessen werden Grundrechtseingriffe auf gut Glück verabschiedet und im Zweifel nachträglich umfrisiert.
Das massenhafte Scannen von Kfz-Kennzeichen reiht sich in eine lange Kette verfassungswidriger Überwachungsgesetze ein, die vom Großen Lauschangriff über die Online-Durchsuchung bis zum Luftsicherheitsgesetz reicht. In jedem dieser Fälle hat der Staat die Rechte seiner Bürger vorsätzlich verletzt.
Das aktuelle Urteil aber zeigt, dass dem Staat nicht alles erlaubt ist, was technisch möglich ist und dass die Grundrechte unter dem Deckmäntelchen der Terrorismusbekämpfung nicht willkürlich verletzt werden dürfen. Diese Lektion sollten die Innenminister schnell lernen. Die nächste Schlappe vor dem Verfassungsgericht in Sachen Vorratsdatenspeicherung erwartet sie bereits, so die Linksjugend abschließend.