Harzkreis/Karlsruhe. Das im Jahr 2005 eingeführte Hartz-IV-Gesetz verstößt gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar in Karlsruhe. Die Leistungen seien nicht korrekt ermittelt worden und verstoßen gegen die im Artikel 1 verankerte Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip.
Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember 2010 eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Besonders scharf rügte das Bundesverfassungsgericht die Leistungen für Kinder. Der Gesetzgeber habe hier jegliche eigenständigen Ermittlungen unterlassen. "Schätzungen ins Blaue hinein" seien mit den Anforderungen des Grundgesetzes an ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht vereinbar.
Zum BVG-Urteil erklären der Kreisvorsitzende der Harzer LINKEN, MdL André Lüderitz und Christian Härtel, Mitglied des Sprecherrats der Harzer Linksjugend: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein vernichtendes Urteil und eine schallende Ohrfeige für CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne, die dieses Unrechtsgesetz gegen den massiven Widerstand von PDS, Sozialverbänden und Gewerkschaften im Jahr 2004 beschlossen und 2005 eingeführt haben. Es sei daran erinnert, dass auch hier im Harzkreis im Jahr 2004 tausende Menschen gegen die Hartz-Gesetze Montag für Montag auf die Straße gingen.
Mit dem Karlsruher Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression sowie des massiven Drucks auf die Löhne, dem seit fünf Jahren tausende Familien im Harzkreis ausgesetzt sind, grundlegend gerügt. Das Urteil muss nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln, damit Kinder, aber auch Erwachsene nicht länger von Bildung, Kultur und gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen bleiben.
LINKE und Linksjugend fordern eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro ein. Wir werden weiterhin für die Überwindung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohn und für Steuergerechtigkeit kämpfen", so Lüderitz und Härtel abschließend.